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Schutzstreifen für Radfahrer auf Landstraßen geplant

Für Radfahrer ist es an Straßen ohne Extra-Radweg besonders gefährlich. Im Südwesten soll Abhilfe geschaffen werden und Schutzstreifen sollen auch außerhalb von Ortschaften entstehen. Eine Lösung ist das allerdings nur in Einzelfällen.

Radweg
Radfahrer fahren auf einem Radweg. Foto: Friso Gentsch
Radfahrer fahren auf einem Radweg.
Foto: Friso Gentsch

Für Radfahrer sollen die Straßen sicherer werden - Baden-Württemberg will dafür vermehrt Fahrradschutzstreifen schaffen. Als erstes Bundesland sollen sie im Südwesten auch an zweispurigen Kommunal-, Landes- und Bundesstraßen entstehen, wie das Verkehrsministerium am Sonntag mitteilte. Bisher gibt es solche Schutzstreifen den Angaben zufolge nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Den Verkehrsbehörden vor Ort sei per Erlass das Recht übertragen, unter bestimmten Bedingungen solche Radschutzstreifen an Straßen außerorts einzuführen, hatte ein Sprecher schon am vergangenen Freitag mitgeteilt. Zuvor hatte die »Schwäbische Zeitung« (Samstag) und deren Portal schwaebische.de berichtet.

Radlerinnen und Radler bräuchten rasch ein landesweites, lückenloses und attraktives Radwegenetz, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). »Hier können die Radschutzstreifen überall dort ein wichtiger Beitrag sein, wo Lücken im Radwegenetz bestehen, ein separater Radweg nicht schnell möglich ist.« Der Bau eigenständiger Radwege habe aber weiter Vorrang.

Eigentlich sieht die Straßenverkehrsordnung solche mit gestrichelten Linien abgetrennten Streifen nur innerorts oder bei Straßen mit bis zu 50 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit vor. Nun können auch an Landstraßen 1,5 Meter breite Radschutzstreifen entstehen. Sie würden aber nur in Verbindung mit einem Tempolimit eingeführt, betonte Hermann. »So fördern wir den Radverkehr und machen die Straßen sicherer.«

Laut Erlass soll da, wo die Radschutzstreifen entstehen, in der Regel Tempo 70 oder weniger gelten. Außerdem sollen die Straßen mindestens 6,10 Meter breit sein. Sie sollen laut Ministerium aber nur in Einzelfällen zugelassen werden. Ein flächendeckender Einsatz sei nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig.

Laut Mitteilung des Ministeriums stoßen die geplanten Regelungen auch bei der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg (AGFK-BW) auf Zustimmung. »Die Untersuchungen der Pilotstrecken in Baden-Württemberg haben erstmalig gezeigt, unter welchen Bedingungen Schutzstreifen außerorts eine sichere Verkehrsführung für Radfahrende sein können«, sagte der AGFK-Vorsitzende Günter Riemer.

Die Grünen im Landtag bezeichneten die Pläne als einen Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsbeteiligten. Klar sei aber auch: »Schutzstreifen dürfen keine Ausrede sein, einen Radweg nicht zu realisieren«, sagte der Sprecher für Fuß- und Radverkehr, Hermino Katzenstein.

StVO zu Radschutzstreifen

© dpa-infocom, dpa:230129-99-399606/3