Nach einem tödlichen Schuss auf seinen Nachbarn sollte ein Mann aus Stuttgart nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht ins Gefängnis kommen, sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden. Der 42-Jährige sei wegen einer krankhaften seelischen Störung nicht schuldfähig, sagte der Anklagevertreter zum Prozessauftakt am Freitag vor dem Stuttgarter Landgericht.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Grieche im vergangenen Dezember seinen 45 Jahre alten Nachbarn auf dessen Balkon ermordet. Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht. Er ließ durch seinen Anwalt erklären, ihm seien der Schmerz und das Leid der Angehörigen des Opfers bewusst.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft leidet der Mann seit längerer Zeit an einer paranoiden Schizophrenie, die sich unter anderem in einem hypochondrischen Wahn ausdrückt. Wiederholt habe er Menschen in seiner Umgebung beleidigt und mit dem Tode bedroht. Es seien daher weitere »erhebliche rechtswidrige Taten« von ihm zu erwarten, er sei für die Allgemeinheit gefährlich.
Am Tag der Tat warf das spätere Opfer laut Staatsanwaltschaft das Motorrad des Mannes um. Dadurch habe sich der Angeklagte am Kopf und an der Hand verletzt. »Aus Wut und Verärgerung vor allem wegen der Beschädigung seines Motorrades, aber auch um weitere Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten ein für alle Mal zu unterbinden, beschloss der Angeklagte, den Geschädigten zu töten«, sagte der Staatsanwalt.
Der Angeklagte umhüllte am Abend seine doppelläufige Flinte mit Müllsäcken, lief zum Hochparterre-Balkon des Nachbarn und klopfte ans Geländer, wie der Staatsanwalt weiter verlas. Als sein Nachbar den Balkon betreten habe, habe der Mann abgedrückt und sein Opfer tödlich verletzt. Die Schrotflinte, weitere Waffen und Munition hatte der Grieche laut Anklage illegal besessen.
Ein Mensch kann in Deutschland nur bestraft werden, wenn er oder sie auch schuldhaft gehandelt hat und das Unrecht einer Tat einsehen kann. Laut Strafgesetzbuch handelt ohne Schuld, wer diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Tat nicht hatte, zum Beispiel wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder verminderter Intelligenz.
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