Vor diesem Hintergrund fördert das Ministerium neun Pilotprojekte mit 400.000 Euro. Sie basieren auf einer entsprechenden Studie zum Thema. Die Wissenschaftler empfahlen, dass die Beratung beispielsweise auch an Orten wie etwa in Familien- und Quartierszentren, an Schulen und Kitas angeboten wird. Oder sich die Experten spezielle Kenntnisse zu Leistungsansprüchen von Familien und Unterhaltsverpflichtungen aneignen. Außerdem sei es wichtig die Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit auszubauen.
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