Als er zusticht und die Frau in Sindelfingen tötet, nachts und kaltblütig, da hat Helmut Kohl noch ein paar Jahre als Bundeskanzler vor sich, das Massaker in der bosnischen Enklave Srebrenica löst Schockwellen aus und das Wort des Jahres ist »Multimedia«. Mehr als 27 Jahre nach den fast zwei Dutzend Messerstichen an einem S-Bahnhof in Sindelfingen sitzt ein Rentner erneut auf der Anklagebank. Dieselbe Bluttat, dasselbe Landgericht. Nur könnte er den Saal dieses Mal als freier Mann verlassen, obwohl es an seiner Schuld am Tod der 35 Jahre alten Frau keine Zweifel gibt.
»Das wäre für mich wirklich unbegreiflich«, sagt Nicola Moser am Mittwoch am Rande der Neuauflage des Mordprozesses in Stuttgart. Die Schwester des Opfers ist mit ihrer Tochter Anna aus Österreich angereist. Vor einem Jahr, beim ersten Prozess, hatte die 65-Jährige den zehnmonatigen Mammutprozess genau verfolgt, 30 Prozesstage lang, das will sie sich dieses Mal nicht mehr antun. »Das alles erneut durchzumachen, das ist eine Zumutung. Das reißt alles wieder auf, man kommt nicht zur Ruhe.«
Der erste Prozess gegen den nun erneut angeklagten tief gefallenen Ex-Manager hatte damals für allerlei Schlagzeilen gesorgt. Etliche Verhandlungstermine, Dutzende Zeugen, zudem Aussagen von Menschen, die mittlerweile im Ausland leben - und all das in Zeiten von Corona. Außerdem war die Aktenlage katastrophal, Beweisstücke fehlten, einige Zeugen waren verstorben, andere hatten Erinnerungslücken - und das in einem Prozess, der komplett auf Indizien basierte, in dem der Angeklagte konsequent schwieg und es auch im neuen Prozess weiter tut, wie er am Mittwoch wissen ließ.
Aber dass Mord nicht verjährt, das ist in Deutschland heute eine Selbstverständlichkeit. Wer also einen Menschen vorsätzlich, heimtückisch oder aus niederen Motiven umbringt, muss auch nach Jahrzehnten noch mit der Justiz rechnen.
Beim Sindelfinger Fall ist nun genau das die Frage: Hatten der mutmaßliche Mörder und sein späteres Opfer wirklich keinen Streit, kein Gespräch, bevor er zustach? Hätte die Frau sich wehren, die Flucht ergreifen können? Denn dann wäre die Bluttat eben nicht heimtückisch gewesen und somit Mord, sondern eventuell ein Totschlag - und der verjährt nach 20 Jahren.
Die Frage nach Mord oder Totschlag stellt auch der Bundesgerichtshof und fordert das Landgericht zum Nachsitzen auf. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei nicht ausreichend belegt, außerdem müsse das Merkmal der niederen Beweggründe geprüft werden, entschied das höchste deutsche Strafgericht Ende Juni. Die Täterschaft hingegen sei nicht zu beanstanden.
So fremd es klingen mag: Das Schwurgericht könnte anders entscheiden als die Kollegen der ersten Kammer des Landgerichts. Und dann könnte der Angeklagte nach der Urteilsverkündung das Gericht als freier Mann verlassen. Ein Schock für die Angehörigen: »Wenn er einfach so rausgeht, dann bricht der Boden unter meinen Füßen weg«, sagt Nicole Moser.
Im Juli vergangenen Jahres war die Stuttgarter Kammer noch überzeugt gewesen: Mosers Schwester war ein Zufallsopfer. An einem Sommerabend war sie auf dem Heimweg von der Arbeit, rund zwei Kilometer sind es bis zur S-Bahn-Station Goldberg. Sie wollte die letzte S-Bahn nach Stuttgart bekommen, als sie den Mann traf, der sie umbrachte. Er habe »spontan und aus nicht aufgeklärtem Grund« beschlossen, die Frau anzugreifen, hatte ihm der Richter vor mehr als einem Jahr vorgehalten. Insgesamt 23 Mal stach er zu.
Warum der in Norddeutschland geborene Mann die Frau umbrachte, das ist 27 Jahre nach der Tat nicht klar. Dass er der Täter ist, daran gibt es aber weiter keine Zweifel. Mehrere Zeugen hatten ihn am Tatabend gesehen. Schon damals gehörte er zum Kreis der Verdächtigen, aber die Beweise reichten wegen der schlechten Technik nicht aus. Der Fall landete im Aktenschrank und wurde zu einem sogenannten Cold Case. Mosers Tochter Anna hakte nach, immer wieder. Schließlich schaltete sie einen Privatermittler und einen Anwalt ein, der Druck macht und Akteneinsicht beantragt.
Und endlich ein Erfolg: Experten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg kontrollierten in einer »Wiederholungsüberprüfung« eine DNA-Spur, die damals unter den Fingernägeln der Toten gefunden worden war. Treffer. Denn weil sich Täter und Opfer vor der Tat nicht kannten oder Kontakt hatten, konnte die DNA aus Sicht der Kammer nur bei dem Verbrechen unter die Fingernägel des Opfers gekommen sein.
Ein Unbekannter war der Mann schon beim Mordurteil 2021 nicht für die Justiz: 2007 hatte ihn das Landgericht Würzburg bereits wegen Totschlags an einer Anhalterin aus Obersontheim (Kreis Schwäbisch Hall) verurteilt - auch damals erst im zweiten Anlauf nach einem Freispruch im ersten Prozess. Deren Tochter ist ebenfalls im Stuttgarter Gerichtssaal mit dabei: »Gäbe es ein neues Mordurteil, wäre das eine Genugtuung für mich«, sagt sie.
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
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