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Schockanrufe: 24-Jährige wegen Bandenbetrugs vor Gericht

Weil sie in einer Bande ältere Menschen mit sogenannten Schockanrufen um fast eine halbe Million Euro betrogen haben soll, steht eine 24-Jährige vor Gericht. Der Frau wird vorgeworfen, mehrfach hohe Bargeldsummen, Gold und Schmuck von den Opfern abgeholt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Landgericht in Freiburg berichtete. Die Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft und wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der Prozess soll bis Mitte Juni dauern.

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Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner
Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch.
Foto: Swen Pförtner

Bei der Masche »Schockanruf« geben sich Betrüger als angebliche Kinder, Enkel, vermeintliche Polizeibeamte oder Rechtsanwälte aus und täuschen eine dramatische Notlage des nahen Angehörigen vor, beispielsweise einen Verkehrsunfall. Gefordert werden hohe Summen, die von den gestressten Opfern unter Zeitdruck beschafft werden sollen.

Die wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagte Frau und mindestens drei mutmaßliche Täter waren laut Anklage im Süden Baden-Württembergs, im Saarland und in Bayern aktiv. In München gab demnach ein Mann im Oktober 200.000 Euro Bargeld und ein Kilogramm Gold im Wert von rund 60.000 Euro heraus.

Insgesamt bezifferte die Anklage den Schaden auf über 450.000 Euro. Die Frau, die in der angeblichen Bande als sogenannter Läufer tätig war, stand allein vor Gericht - ob Ermittlungen gegen andere mutmaßliche Mitglieder laufen, blieb zunächst offen. Laut Strafgesetz kann Betrug in besonders schweren Fällen mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Die Zahl sogenannter Enkeltrick- und Schockanrufe war im Südwesten zuletzt stark angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden über 18.500 solcher betrügerischen Anrufe erfasst - das war im Jahresvergleich ein Plus von 62 Prozent. 95 Prozent dieser Straftaten blieben nach einer Kriminalstatistik allerdings im Versuchsstadium. Wie der SWR berichtete, steht derzeit in Heilbronn ein 34-Jähriger vor Gericht, weil er in einer Gruppe per Telefon Geld erbeutet haben soll.

Strafgesetzbuch Paragraf 263 (Betrug)

© dpa-infocom, dpa:230531-99-888624/2