Logo
Aktuell Land

Schlappe für Gentges im Machtkampf mit Richtern

Erst seit eineinhalb Jahren ist Marion Gentges Justizministerin im Südwesten. Mit einer Klage brachte die sonst eher zurückhaltende CDU-Frau den mächtigen Berufsstand der Richter gegen sich auf. Vor Gericht kommt sie damit aber zunächst nicht durch.

Marion Gentges
Marion Gentges (CDU), Ministerin der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg. Foto: Christoph Schmidt
Marion Gentges (CDU), Ministerin der Justiz und für Migration in Baden-Württemberg.
Foto: Christoph Schmidt

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat im Machtkampf mit der Richterschaft um die Besetzung des Spitzenpostens am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Schlappe hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies ihre Klage und den Eilantrag am Donnerstag ab. Die Anträge seien unzulässig, erklärte der Vorsitzende Richter Friedrich Klein.

Gentges will nicht hinnehmen, dass der Präsidialrat ihre Kandidatin für den Chefsessel abgelehnt und einen eigenen Vorschlag gemacht hat. Damit habe das Richtergremium seine Kompetenzen überschritten, argumentiert die CDU-Frau. Ihre Vertreter wiesen vor Gericht erneut darauf hin, dass der Präsidialrat bei einer Personalentscheidung nur überprüfen dürfe, ob Fehler vorliegen.

Klein sagte, es gebe mit dem Richterwahlausschuss ein Gremium für solche Konflikte zwischen Regierung und Richterschaft. »Die Entscheidung des Richterwahlausschusses ist unverzüglich herbeizuführen«, erklärte er. Vor einem Votum dieses Gremiums sei eine Klage nicht möglich. Der Richterwahlausschuss besteht aus 15 Mitgliedern, 7 Richtern, 6 Abgeordneten und einem Rechtsanwalt. Die Ministerin gehört auch dazu, hat aber kein Stimmrecht. Ein Kandidat braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Gentges reagierte enttäuscht auf die Entscheidung, will aber nicht klein beigeben: »Leider wurden die eigentlichen Rechtsfragen, um die es in diesem Verfahren gehen sollte, nicht entschieden«, sagte ihre Sprecherin. »Dies ist umso bedauerlicher, als das Gericht in der Verhandlung dieselben Fragen aufgeworfen hat, die auch den Kern unserer Argumentation ausmachen, die am Ende jedoch nicht Gegenstand der Entscheidung waren - eben weil der Antrag einzig aufgrund formaler Gründe abgelehnt wurde.« Nun wolle man die schriftlichen Urteilsgründe des Gerichts abwarten. »Das Anliegen, die grundsätzlichen Rechtsfragen zu klären, besteht aber weiterhin fort. Das wäre dann Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofs.«

Gentges hatte zuvor schon argumentiert, auf Basis einer rechtswidrigen Entscheidung des Präsidialrats könne man nicht den Richterwahlausschuss anrufen. Aus ihrer Sicht ist klar: Auch wenn Richter unabhängig sein müssen - am Ende liege die Verantwortung für die Personalentscheidungen bei der Exekutive, die demokratisch durch den Wähler legitimiert sei.

Der Vorgang rund um die OLG-Kandidatur und die Nachfolge von Cornelia Horz hat Seltenheitswert in der jüngeren Justizgeschichte. Die bisherige OLG-Präsidentin ist seit Mai im Ruhestand. Gentges hatte für den Posten Beate Linkenheil, Abteilungsleiterin im Ministerium, vorgeschlagen. Der Präsidialrat sprach sich für Andreas Singer aus, den Präsidenten des Stuttgarter Landgerichts. Das FDP-Mitglied war Sprecher des ehemaligen Justizministers Ulrich Goll (FDP).

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke erklärte, Gentges habe sich mit der Klage unmöglich gemacht. »Sie hat mit ihrem Verhalten und ihrem Vorgehen jedes Vertrauen der Justiz verspielt.« Ihr Angriff auf die unabhängige Richterschaft sei nun glücklicherweise abgewendet worden. »Nach dieser Blamage sollte sie sich überlegen, ob sie noch im Amt bleiben kann«, sagte der Oppositionspolitiker. Die CDU-Fraktion stellte sich vor die Ministerin, die »gute Arbeit mache«. Der rechtspolitische Sprecher Arnulf Freiherr von Eyb sagte: »Insbesondere in der derzeitigen Flüchtlingssituation hat sie immer kluge und umsichtige Entscheidungen getroffen. Rücktrittsforderungen lehnen wir daher klar ab.«

Auch der Deutsche Richterbund im Südwesten hatte kritisiert, Gentges habe den jahrzehntelangen Konsens über die Aufgaben und Befugnisse des Präsidialrats aufgekündigt. Am Abend teilte Sprecher Raphael Deutscher mit: »Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt die Unzulässigkeit des von uns kritisierten Vorgehens. Wir begrüßen diese Klarstellung des Gerichts und hoffen darauf, dass sie in Rechtskraft erwächst.«

Die SPD im Landtag sprach von einem guten Tag für den Rechtsstaat. »Gentges’ Frontalangriff auf die Justiz ist gescheitert«, erklärte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch. Sein Kollege Boris Weirauch forderte die Ministerin auf, »auf eine Anfechtung der Entscheidung vor dem VGH in Mannheim zu verzichten. Es ist an der Zeit, dass die Ministerin ihre Niederlage vor Gericht anerkennt, auf die Justiz zugeht und unverzüglich den Richterwahlausschuss einberuft«.

© dpa-infocom, dpa:221117-99-555674/8