»Trotz aller Sorgfalt und strengster Qualitätskontrollen ist es nicht auszuschließen, dass es bei den betroffenen Produkten vereinzelt zu Schimmelbefall kommen kann«, hieß es weiter. Die betroffenen Produkte könnten an Geruchs- und Farbabweichungen erkannt werden. Der Verzehr könne zu Erbrechen und Durchfall führen.
Verkauft wurden die Produkte den Angaben zufolge im Lebensmitteleinzelhandel in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Kunden, die diese Produkte gekauft hätten, könnten sie auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Geschäften zurückgeben.
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