Aus Baden-Württemberg und dem hessischen Teil des Neckars sollen nun rund 700 Schiffe und Schiffsbauwerke übernommen werden. Aus Bayern sind es etwa 860. Die Hamburgische Bürgerschaft muss dem Beschluss des rot-grünen Senats zum Abschluss eines entsprechenden Staatsvertrags noch zustimmen.
Die älteste aufgefundene Eintragung im Hamburger Schiffsregister stammt aus dem Jahr 1889. Eintragungspflichtig sind den Angaben zufolge Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe müssen ab einer Wasserverdrängung von zehn Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eingetragen werden.
© dpa-infocom, dpa:230207-99-507266/2