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Schüler ermordet Ex-Freundin - BGH muss Urteil prüfen

Ein 18-Jähriger soll lange ins Gefängnis, weil er seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule bei Heidelberg erstach. Der Anwalt hatte eine mildere Strafe gefordert. Das hat nun Konsequenzen.

Nach Gewalttat an Schule in St. Leon-Rot
Der 18-Jährige erstach seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivbild) Foto: René Priebe/DPA
Der 18-Jährige erstach seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivbild)
Foto: René Priebe/DPA

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Mord eines Schülers an einer Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule im Norden Baden-Württembergs befassen müssen. Der Verteidiger des 18-Jährigen hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Heidelberg mitteilte. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet.

Das Gericht hatte den Deutschen vergangene Woche zu elf Jahren Haft wegen Mordes und Körperverletzung verurteilt, weil er im Januar seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot erstochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 18-Jährige hatte die Tat eingeräumt.

Der BGH prüft das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Er hört also keine Zeugen und erhebt keine Beweise. Die obersten Strafrichter Deutschlands können das Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Im letzten Fall müsste über strittige Teile neu verhandelt werden. 

© dpa-infocom, dpa:240815-930-203966/1