Das Opfer, eine 79-Jährige, erlitt eine schwere Atemstörung. Die Frau wurde auf die Intensivstation verlegt und starb gut zweieinhalb Wochen später an Multiorganversagen. Das Abschalten des Geräts soll dafür aber nicht die Ursache gewesen sein.
Die Mitpatientin der Angeklagten war wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes und einer Corona-Erkrankung auf das Gerät angewiesen. Die Angeklagte soll zuvor schon einmal das Sauerstoffgerät abgeschaltet haben. Danach hätten die Mitarbeiter der Klinik sie darauf hingewiesen, dass dies ihre Bettnachbarin in Lebensgefahr bringe.
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