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Südwesten: Verbände melden Bedenken an Grundsteuer-Regeln an

Mehrere Verbände haben verfassungsrechtliche Bedenken an der Grundsteuerreform im Südwesten angemeldet. Vier Verbände, darunter der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sowie der Eigentümerverband Haus & Grund, forderten am Donnerstag, dass die Finanzverwaltungen vorerst nur vorläufige Grundsteuerwertbescheide erlassen. Es seien grundsätzliche Fragen noch ungeklärt - etwa, ob der derzeitige Erlass von Grundsteuerwertbescheiden, ohne dass die Hebesätze der jeweiligen Kommunen bekannt sind, verfassungswidrig ist.

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Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Patrick Pleul
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch.
Foto: Patrick Pleul

Die Verbände unterstützen hierzu nach eigenen Angaben die Klage eines Ehepaars. Diese stehe für ein Muster, das viele Eigentümer betreffe. Eine entsprechende Klage sei am Donnerstag beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingegangen, sagte eine Sprecherin.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte, eine Klage sei zu erwarten gewesen - auch in anderen Bundesländern seien solche Klagen angekündigt worden. Das Land habe für sein Landesgrundsteuergesetz im Vorfeld rechtliche Expertise eingeholt und gehe weiter davon aus, dass das Modell rechtmäßig ist. Vorläufige Grundsteuerwertbescheide seien nicht vorgesehen.

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 fällig. Das Land setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlagen für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen.

© dpa-infocom, dpa:221208-99-830830/2