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Rutschen-Unfall: Schwimmbad-Mitarbeiter muss Strafe zahlen

Spaß und vielleicht ein kleiner Adrenalin-Kick - stattdessen eine Stunde hilflos in einer Looping-Rutsche. Ein Rutschbahnunfall in einem Schwimmbad endet unerfreulich. Ein Ex-Mitarbeiter des Bades wird nun verurteilt.

Rutschenunfall im Freizeitbad
Rechtsanwalt Wolfram Grebenstein (l) und der Angeklagte sitzen im Verhandlungssaal des Amtsgerichts. Foto: Uwe Anspach
Rechtsanwalt Wolfram Grebenstein (l) und der Angeklagte sitzen im Verhandlungssaal des Amtsgerichts.
Foto: Uwe Anspach

Hätte er nur richtig hingeschaut: Nach einem Rutschbahnunfall mit zwei Verletzten in einem Freizeitbad in Weinheim bei Mannheim ist nun ein 23-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann habe die Überwachungskameras nicht im Auge gehabt, befand das Amtsgericht Weinheim am Montag. Sonst hätte er sehen müssen, dass eine Frau nicht wieder aus der Rutschbahn auftauchte. Stattdessen saß sie unbemerkt fest, bis eine andere Schwimmbadbesucherin ahnungslos hinterher rutschte und sich beide verletzten. Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss er nun 60 Tagessätze à 10 Euro zahlen. Zuvor hatte der Angeklagte die Vorwürfe überwiegend eingeräumt und sich entschuldigt.

Eine 45 Jahre alte Frau war bei dem Vorfall im November 2021 in die Rutsche gestiegen, dann aber nicht durch den Looping gekommen. Als eine andere Frau rutschen wollte und dabei auf die Liegengebliebene rutschte, wurde der Vorfall bemerkt. Zwar konnten die beiden Frauen nach dem Zusammenstoß die Rutsche über einen Notausstieg verlassen. Sie erlitten unter anderem aber Prellungen, Blutergüsse und Schrammen. Zudem leide vor allem die 45-Jährige bis heute auch seelisch unter den Folgen. Sie habe seinerzeit in der Rutsche panische Angst gehabt, sagte sie bei der Verhandlung.

Dass der Mann die Vorwürfe im Großen und Ganzen zugab und sich entschuldigte, wertete das Gericht als strafmildernd. Mit dem Urteil folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zu der Verhandlung war es gekommen, weil der Mann einen zuvor ergangenen Strafbefehl nicht hatte hinnehmen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mitteilung des Gerichts zur Verhandlung

© dpa-infocom, dpa:230417-99-348125/4