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Rutschen-Unfall im Freizeitbad: Ex-Mitarbeiter vor Gericht

Eigentlich sollte es ein schöner Tag im Schwimmbad werden - doch dann endete eine Rutschpartie gänzlich anders als geplant. Nun wird einem Ex-Mitarbeiter der Prozess gemacht: Ob der Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig ist, muss ein Amtsgericht entscheiden.

Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht zu sehen.
Foto: Rolf Vennenbernd

Weil eine Frau etwa eine Stunde lang nicht aus einer Rutsche in einem Freizeitbad in Weinheim bei Mannheim gekommen ist, steht ein früherer Schwimmbad-Mitarbeiter am Montag (9.00 Uhr) vor Gericht. Der 23-Jährige wehrt sich gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie das Amtsgericht Weinheim mitteilte. Aufgrund des Strafbefehls hätte der Mann 60 Tagessätze zu je 50 Euro, also insgesamt 3000 Euro, bezahlen müssen.

Dem ehemaligen Schwimmbad-Mitarbeiter wird vorgeworfen, im November 2021 eine der Rutschen nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt zu haben. Eine damals 43-Jährige war etwa eine Stunde lang in der Looping-Rutsche liegen geblieben, ohne dass der Mann dies bemerkt hatte. Erst als eine andere Frau rutschte und gegen die 43-Jährige stieß, wurde der Vorfall entdeckt. Die beiden erlitten laut dem Gericht Prellungen, Blutergüsse und Schrammen. Sie konnten die Rutsche über einen Notausstieg verlassen.

Ein Sprecher des Freizeitbades »Miramar« sagte, dass es sich aus Betreibersicht eindeutig um eine Fehlbedienung gehandelt habe - juristisch müsse das Gericht nun aber die Sache beurteilen.

Mitteilung des Gerichts

© dpa-infocom, dpa:230416-99-336658/2