Seit dem Überfall der Hamas auf Israel hat es in Baden-Württemberg dem Landeskriminalamt zufolge rund 30 Straftaten in Verbindung mit Israel-Flaggen gegeben. Dies seien überwiegend Sachbeschädigungen und Verletzungen von Flaggen und Hoheitszeichen gewesen, teilte das LKA mit. Zu dem aktuellen Stand können den Angaben nach noch Neu- und Nacherfassungen hinzukommen.
Von den größeren Städten im Land meldeten sowohl Stuttgart als auch Karlsruhe beschädigte Israel-Flaggen und antisemitische Graffiti. In Tübingen, Konstanz, Ulm, Freiburg und Mannheim waren bisher keine Fälle bekannt.
Nach einem Flaggendiebstahl und einer versuchten Brandstiftung im Rathaus von Giengen (Kreis Heidenheim) verdächtigt die Polizei einen 19-Jährigen. Der Mann mit deutscher und russischer Staatsbürgerschaft könnte laut Polizei zu einer Gruppe von Tätern gehören, die vor dem Rathaus in Giengen eine israelische und ukrainische Flagge von einem Fahnenmast gestohlen haben sollen. Sie hatten auch versucht, mit Feuerwerkskörpern einen Brand im Rathaus auszulösen.
Ein Nachspiel hat auch der Schaden an einem der drei Fahnenmasten vor dem Landtag in Stuttgart. Er war am Mittwochmorgen festgestellt worden. »Da es sich offensichtlich um eine vorsätzliche Beschädigung handelt, hat die Landtagsverwaltung die Polizei informiert und Strafantrag gestellt«, sagte ein Sprecher am Freitag. An dem Mast wird üblicherweise die Baden-Württemberg-Flagge gehisst. Zuerst hatte die »Stuttgarter Zeitung« über den Strafantrag berichtet.
Ein Vergleich der Fälle zum Vorjahr ist laut LKA schwierig, da diese Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst nicht gesondert aufgeführt werden. Eine Suche in der Polizei-Datenbank mit Begriffen, die mit israelischen Flaggen in Verbindung stehen, habe für 2022 eine »Trefferanzahl im niedrigen einstelligen Bereich« ergeben. Laut dem Sicherheitsbericht des Landes wurden insgesamt 245 Fälle von antisemitischen Straftaten gezählt.
Die Strafen, die den Tätern drohen, variieren laut Staatsanwaltschaft Stuttgart je nach Einzelfall. Für die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten droht demnach eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ob Tatumstände wie die Tatsache, dass es sich um eine israelische Flagge handelt, zu einer Straferhöhung führen, sei immer eine Abwägungsentscheidung.
Verbale Ausfälle gegenüber Mitarbeitern und Bedrohungen - wie es sie in der Corona-Pandemie gegeben hat - hat es in Verbindung mit dem Gaza-Krieg dem Landeskriminalamt zufolge noch nicht gegeben. Die Städte im Südwesten nehmen die Gefahr dennoch ernst. Erfahrungen aus der Pandemiezeit würden genutzt, um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen und zu unterstützen, sagte Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags.
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