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Revision in »Doppelmord-Verfahren« verworfen: Haft

Ende 2016 werden im Rhein-Neckar-Raum zwei Unternehmer entführt und getötet. Das Urteil: lebenslange Haft. Gleich zwei Mal musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall auseinandersetzen.

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Foto: Hendrik Schmidt

Nach der Entführung, Erpressung und Ermordung von zwei Unternehmern bleibt die lebenslange Haft gegen eine beteiligte Frau aus Stuttgart bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal überwiegend verworfen. Die Frau war unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes verurteilt worden, wie das höchste deutsche Strafgericht in Karlsruhe am Montag mitteilte. Das Landgericht hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt - eine Entlassung nach 15 Jahren ist daher nicht möglich.

Der Richterspruch im sogenannten Doppelmord-Verfahren fiel im April 2021. Die Richter des Landgerichts sahen es damals als erwiesen an, dass die Frau die zwei Unternehmer Ende 2016 unter einem Vorwand in eine Lagerhalle in Mannheim gelockt und ihnen Geld abgepresst hat. Dann wurden sie überwältigt und getötet. Das Gericht hatte deswegen die Deutsche sowie zwei Männer mit türkischer Staatsbürgerschaft zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Das erste Opfer des Trios war ein Automatenaufsteller aus Brühl (Rhein-Neckar-Kreis). Bei ihm fanden die Täter 6000 Euro in bar. Danach erdrosselten die zwei Männer den 64-Jährigen und warfen die Leiche in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) aus einem Transporter. Ähnlich gingen die Täter bei ihrem zweiten Opfer vor. Der Unternehmer aus Ludwigshafen organisierte vor seinem Tod hingegen 975.000 Euro. Seine Leiche wurde in Bad Dürkheim (ebenfalls Rheinland-Pfalz) gefunden.

Bei der Frau fiel das entsprechende Urteil in einer zweiten Hauptverhandlung. Diese war nötig, weil der BGH das erste Urteil des Landgerichts in der Pfalz teilweise aufgehoben hatte. Die Überprüfung des zweiten Urteils habe keine Rechtsfehler im Schuld- und Strafausspruch ergeben, teilte der Bundesgerichtshof nun mit.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:221205-99-785420/3