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Rettungsdienstplan auf Prüfstand: Verhandlung vor VGH

Über die Hilfsfristen in der Notfallrettung wird immer wieder gestritten. Die im vergangenen Jahr veränderte Zeitspanne zwischen Notruf und Eintreffen des Rettungswagens hat Protest ausgelöst. Die Kritiker hoffen jetzt auf Unterstützung vom Gericht.

Rettungsdienst
»Rettungsdienst« steht auf der Jacke eines Mannes vor einem Rettungswagen der Feuerwehr. Foto: Jens Kalaene
»Rettungsdienst« steht auf der Jacke eines Mannes vor einem Rettungswagen der Feuerwehr.
Foto: Jens Kalaene

Eine Gruppe von Kommunalpolitikern und Ärzten lässt den neuen Plan der Landesregierung für den Rettungsdienst gerichtlich überprüfen. Sie finden, dass sich die Versorgung der Bürger durch die neuen Vorgaben insbesondere zu Hilfsfristen verschlechtert. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wird an diesem Freitag (10.00 Uhr) einen entsprechenden Normenkontrollantrag der Kritiker verhandeln.

Der Plan war im vergangenen September veröffentlicht worden mit dem Hinweis, dass er dazu beitrage, »dass sich das die rettungsdienstliche Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern wird«.

Ein Dorn im Auge ist den Kritikern vor allem die Reform der Hilfsfrist, die das Land auf 12 Minuten in 95 Prozent der Fälle festgelegt hat. Zuvor galt laut Rettungsdienstgesetz: »Die Hilfsfrist soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen.«

Maßgeblich dafür war die Zeitspanne vom Eingang der Notfallmeldung in der Integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen. Jetzt läuft die Stoppuhr vom Ende der Annahme durch den Disponenten bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort; aus Sicht der Gegner der Neuerung ein »Taschenspielertrick«, der die Hilfsfrist faktisch um ein bis zwei Minuten verlängere.

Das Innenministerium will die rettungsdienstlichen Voraussetzungen im Land überprüfen lassen. »Wichtig ist vor allem, dass Synergien erkannt und durch eine bessere Zusammenarbeit der Rettungsdienstbereiche Optimierungspotenzial genutzt wird«, heißt es aus dem Ressort. Ein Auftragnehmer für ein landesweites Strukturgutachten werde in Kürze bestimmt. Es wird noch keine Entscheidung des 6. Senats unmittelbar nach der Verhandlung erwartet.

Hilfsfristen

Rettungsdienstgesetz

VGH

© dpa-infocom, dpa:230504-99-562668/2