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Rekordausbau von Rinderstall in Ellwangen vorerst gestoppt

Seit sechs Jahren bereits liegen die Pläne eines Ellwanger Landwirts auf dem Tisch. Er will seinen Rinderstall auf Rekordgröße ausdehnen. Nach einem Urteil werden die Pläne noch etwas länger liegen bleiben.

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/DPA
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
Foto: Arne Dedert/DPA

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die geplante Erweiterung eines Hofs in Ellwangen zum größten Rinderstall in Baden-Württemberg zunächst gestoppt. Die Genehmigung des Stalls durch das Landratsamt Ostalbkreis sei rechtswidrig, entschied das Gericht und folgte damit nach eigenen Angaben von Montag einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der Ellwanger Landwirt will seinen Stall von derzeit 888 auf 1484 Stellplätze erweitern und künftig etwa 20.000 Kubikmeter Gülle und Gärreste lagern können, doppelt so viel wie bislang.

Aus Sicht der Naturschützer hat das Landratsamt den Stall genehmigt, ohne die Auswirkungen auf die Umwelt ausreichend zu prüfen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Da das Regierungspräsidium Stuttgart einen Widerspruch des BUND ablehnte, habe man geklagt, teilte der Verband mit. Notwendig sei ein reguläres Genehmigungsverfahren.

Die Kammer wies die Forderung des BUND nach einer Aufhebung der Genehmigung zwar zurück. Es sei aber auch nicht nachvollziehbar, warum die Pläne des Landwirts das Grundwasser in der Umgebung des Stalls nicht schädigen könnten. »Es lässt sich aber nicht hinreichend erkennen, dass das Landratsamt in seiner Vorprüfung Auswirkungen auf den Grundwasserkörper durch die erhöhten Ammoniak- und Stickstoffeinträge über den Luftpfad in die nähere Umgebung überhaupt in den Blick genommen hat«, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung des Gerichts. Dies sei aber »aus den Umständen des Einzelfalles - insbesondere jahrelang auffallend schlechter Grundwassermesswerte in der Umgebung der Hofstelle - geboten gewesen« und müsse nachgeholt werden. Bis dahin dürfe der Landwirt, der die Erweiterung des Stalls bereits 2017 beantragt hatte, nicht mit dem Bau beginnen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:231120-99-12698/2