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»Reichsbürger« scheitert mit Klage gegen OB-Wahl in Mannheim

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Dienstag eine 138-seitige Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim abgeschmettert. Der Kläger kassierte bereits nach wenigen Minuten ein Ordnungsgeld von 200 Euro. Auch sonst zeigte er sich starrköpfig und uneinsichtig.

Klage gegen die OB-Wahlen in Mannheim
Der Schriftzug »Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg« steht über dem Haupteingang zum VGH. Foto: Uwe Anspach/DPA
Der Schriftzug »Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg« steht über dem Haupteingang zum VGH.
Foto: Uwe Anspach/DPA

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Mannheim abgewiesen. Die Klage sei unbegründet und ohne Substanz gewesen, der Kläger müsse die Kosten des Verfahrens selbst tragen, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag bei der Urteilsverkündung in den Räumen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Den Aussagen im Gerichtssaal nach zu urteilen, ist der Mann der sogenannten Reichsbürger-Szene zuzuordnen.

So klar am Ende das Urteil der Kammer ausfiel, so unübersichtlich war die Verhandlung. In der Sache prüfte das Gericht die auf 138 Seiten ausgeführten Vorbehalte des Klägers gegen das Wahlverfahren. Diese betrafen einerseits den Vorwurf, dass der Kläger an der Wahlteilnahme gehindert worden sei. Andererseits fehlte aus Sicht des Klägers eine Prüfung der Wahlberechtigung der Wähler durch die Wahlbehörde. Zudem beanstandete er die Größe der Wahlbezirke.

Der Kläger zeigte von Beginn an wenig Verständnis für grundsätzliche Gepflogenheiten bei Gericht. Nach wenigen Minuten kassierte er dafür ein Ordnungsgeld von 200 Euro. Während der weiteren Verhandlung folgten wiederholte Wortgefechte zwischen der Richterbank und dem Kläger, da dieser den Prozess unter anderem mit Zwischenrufen sowie nicht zugelassenen, ausschweifenden Erläuterungen störte, in denen es um eine grundsätzliche Kritik am deutschen Staat und seinen demokratischen Institutionen ging.

Zu den kuriosen Details gehörte unter anderem, dass der Kläger die Gerichtspost den Angaben nach ungeöffnet zurückversandt hatte, da diese aus seiner Sicht nicht korrekt adressiert worden sei. Er bestand demnach darauf, dass sein Name in Sperrschrift geschrieben und seine Hausnummer durch eckige Klammern eingefasst wird. Im Anschluss an das Urteil bezeichnete der Richter die Art des Auftretens und die Art des Verhandelns des Klägers als Ärgernis, das Energie und Geld koste.

Wie das Gericht im Anschluss mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sobald das vollständige Urteil zugestellt sei, könne vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Antrag auf Berufung gestellt werden.

Hätte der Kläger Erfolg gehabt, so hätte dies dazu führen können, dass die OB-Wahl vom Juli für unwirksam hätte erklärt werden können. Der CDU-Politiker Christian Specht hatte im Juli äußerst knapp mit 859 Stimmen Vorsprung gegen den SPD-Kandidaten Thorsten Riehle gewonnen.

Formal richtete sich die Klage gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Position des Regierungspräsidiums war bereits zuvor klar: »Die Klage ist unzulässig und unbegründet.« Die Stadt Mannheim und der derzeit als sogenannter bestellter Oberbürgermeister regierende CDU-Politiker Christian Specht waren lediglich am Verfahren beteiligt. (Az.: 1 K 3447/23)

© dpa-infocom, dpa:231009-99-503589/6