Wenn eine Katze nach dem Stichtag gefunden wird und es nicht möglich ist, den Halter oder die Halterin binnen 48 Stunden ausfindig zu machen, kann die Stadt das Tier kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Wird der Besitzer im Nachhinein ausfindig gemacht, sollen die Kosten dann dort eingefordert werden. Grund für die Schutzverordnung ist die große Katzenpopulation in Mannheim.
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