STUTTGART. Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Ganztag soll für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen und dazu beitragen, für alle Schülerinnen und Schüler gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die Lücke zwischen Bedarf und Angebot ist in Baden-Württemberg laut einer Studie allerdings besonders groß.
- Was genau wurde mit dem Rechts-anspruch auf Ganztagesbetreuung be-schlossen?
Es wurden folgende Rahmenbedingungen festgelegt: Jedes Kind hat künftig von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird allerdings ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführt, beginnend in Klasse 1. Die festgelegte Betreuung umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen der Woche. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Ganztagsschulen dürfen in den Ferien maximal vier Wochen schließen.
- Wie viele Ganztagsgrundschulen gibt es aktuell in Baden-Württemberg?
Im Schuljahr 2023/2024 gibt es 474 öffentliche Grundschulen mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept im Land. Das entspricht rund 20 Prozent aller öffentlichen Grundschulen in Baden-Württemberg. Werden die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren miteinbezogen, gibt es im Schuljahr 2023/2024 landesweit insgesamt 522 öffentliche Ganztagsschulen. Während die Zahl der Ganztagsschulen im Grundschulberich in den letzten Jahren zunahm, nahm die Zahl insgesamt ab. Laut Kultusministerium war ein Grund dafür die Abnahme beziehungsweise Schließung von Hauptschulen/Werkrealschulen in der Schullandschaft.
- Was hat die Landesregierung im Zuge des Startchancen-Programms vor?
Das Kultusministerium will Städte und Gemeinden davon überzeugen, die für das Förder-Programm ausgewählten Brennpunkt-Grundschulen künftig im verbindlichen Ganztag zu führen. Aus dem Ministerium heißt es dazu, es müssten zunächst pädagogische, rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen geklärt werden. Eine Sprecherin sagt: »Die Startchancen-Grundschulen werden nicht automatisch zum Schuljahr 2024/25 auch Ganztagsgrundschulen werden.«
- Was ist Startchancen-Programm?
Das Startchancen-Programm ist ein im August 2024 startendes Programm von Bund und Ländern, das den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und so zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen soll. Es ist auf zehn Jahre angelegt. Nach Baden-Württemberg fließen pro Jahr aus dem Bund rund 134 Millionen Euro, die auf etwa 540 Schulen verteilt werden sollen. Das Land hat sich mit derselben Summe zu beteiligen.
- Welche Grundschulen in der Region wurden für das Programm ausgewählt?
In Baden-Württemberg wurden in einer ersten Tranche nun 222 Schulen ausgewählt, darunter 153 Grundschulen. Im Bereich des Staatlichen Schulamts Tübingen, zu dem auch Reutlingen gehört, gehören dazu bisher folgende Grundschulen: Minna-Specht-Gemeinschaftsschule, Hermann-Kurz-Schule, Hohbuchschule, Jos-Weiß-Schule und die Schillerschule. (GEA)