Von der altersgerechten Ausstattung der Wohnung über gute Nachbarschaften bis hin zu Pflegediensten: Es gibt eine Reihe von Hilfen. Niemand müsse die annehmen. Sich bei Pflegebedürftigkeit jedoch ganz auf Angehörige zu verlassen, sei auch keine gute Idee. »Kinder haben nicht die Pflicht, Eltern zu versorgen«, betonte der Seniorenverbandsvorsitzende Hammer.
Pflegestatistik des Stala Baden-Württemberg
Pflegestützpunkte als Anlaufstellen
Justizministerium zum neuen Vormundschafts- und Betreuungsrecht
§ 1831 BGB Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
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