Die Letzte Generation hatte in einer Mitteilung mehrere Aktivistinnen zu Wort kommen lassen. Eine von ihnen bezeichnete das Vorgehen als »sehr demütigend, wortkarg und hämisch«. Ähnlich äußerten sich auch andere. Bei einer der Frauen soll eine Beamtin die Unterwäsche gegen ihren Willen heruntergezogen und sie ohne Hose in der Zelle habe sitzen lassen. Das Ministerium stellte klar: »Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint.«
Beispielhaft wurden als Beweggründe für eine Leibesvisitation das Auffinden von gefährlichen Gegenständen, Beweismitteln oder auch Ausweispapieren genannt. Eine Bewertung, ob das Vorgehen im konkreten Fall begründet war, will das Ministerium erst vornehmen, wenn die internen Ermittlungen der Polizei Mannheim abgeschlossen sind.
Pressemitteilung der Letzten Generation am 6.9.
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