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Reaktion auf Vorwürfe wegen Polizei-Umgang mit Aktivisten

Nach Vorwürfen von Klima-Aktivisten der Letzten Generation gegen Beamte der Polizei Mannheim wegen Leibesvisitationen betont das Innenministerium, dass die Rechtmäßigkeit vom Einzelfall abhängt. »Bei sämtlichen Maßnahmen ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten«, teilte die Behörde auf Nachfrage am Freitag in Stuttgart mit. Dies gelte auch für die Anweisung, die Kleidung bis hin zur Unterwäsche abzulegen.

Letzte Generation
Ein Aktivist der Gruppe »Letzte Generation« blockiert eine Kreuzung. Foto: Swen Pförtner/DPA
Ein Aktivist der Gruppe »Letzte Generation« blockiert eine Kreuzung.
Foto: Swen Pförtner/DPA

Die Letzte Generation hatte in einer Mitteilung mehrere Aktivistinnen zu Wort kommen lassen. Eine von ihnen bezeichnete das Vorgehen als »sehr demütigend, wortkarg und hämisch«. Ähnlich äußerten sich auch andere. Bei einer der Frauen soll eine Beamtin die Unterwäsche gegen ihren Willen heruntergezogen und sie ohne Hose in der Zelle habe sitzen lassen. Das Ministerium stellte klar: »Unmittelbarer Zwang darf nur angewandt werden, wenn der polizeiliche Zweck auf andere Weise nicht erreichbar erscheint.«

Beispielhaft wurden als Beweggründe für eine Leibesvisitation das Auffinden von gefährlichen Gegenständen, Beweismitteln oder auch Ausweispapieren genannt. Eine Bewertung, ob das Vorgehen im konkreten Fall begründet war, will das Ministerium erst vornehmen, wenn die internen Ermittlungen der Polizei Mannheim abgeschlossen sind.

Pressemitteilung der Letzten Generation am 6.9.

© dpa-infocom, dpa:230908-99-122321/3