Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sein Urteil verkündet, wonach die vorläufige Entfernung von Naber aus dem Amt gegen das Gesetz verstieß. So habe im Verfahren ein Mitarbeiter des Landratsamtes mitgewirkt, gegen den die begründete Besorgnis der Befangenheit bestehe. Außerdem habe die Behörde Naber in dem Verfahren nicht angehört, urteilte der Verwaltungsgerichtshof weiter. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist keine Revision möglich. Es kann aber innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.
Das Landratsamt hatte die Bürgermeisterin im Frühjahr 2021 vorläufig ihres Amtes enthoben. Drei Jahre nach ihrem Amtsantritt kam damit für sie das vorläufige Aus. Das Landratsamt sieht das Vertrauensverhältnis zwischen Gemeinderat und Verwaltung auf der einen und Bürgermeisterin auf der anderen Seite vollständig und dauerhaft zerstört. Hintergrund ist ein Zerwürfnis zwischen Gemeinderat und Stadtchefin wegen Pflichtverletzungen.
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