Erst vor wenigen Tagen hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Ballweg auch über die Frist von einem halben Jahr in Untersuchungshaft bleiben muss. Nach aktueller Sach- und Beweislage sei der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig, hatte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts erklärt. Auch habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen seit der Festnahme am 29. Juni »durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt«. Somit lägen die Voraussetzungen dafür vor, dass der 48-Jährige über sechs Monate hinaus in Untersuchungshaft bleibt.
Ballwegs Anwälte hatten mehrfach vergeblich auf ein Ende der U-Haft gepocht. Bei einer Durchsuchung Ende Juni vergangenen Jahres hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich ins Ausland absetzen wollte.
Die »Querdenken«-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.
Strafprozessordnung zur Dauer der Untersuchungshaft
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