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»Querdenken«-Initiator Ballweg aus U-Haft entlassen

Nach Monaten hinter Gittern darf »Querdenken«-Initiator Michael Ballweg das Gefängnis verlassen. Doch die Vorwürfe gegen ihn sind damit noch nicht vom Tisch.

Michael Ballweg
Michael Ballweg, Initiator der Initiative »Querdenken«, spricht. Foto: Christoph Schmidt
Michael Ballweg, Initiator der Initiative »Querdenken«, spricht.
Foto: Christoph Schmidt

Neun Monate hat er im Gefängnis ausgeharrt, dann geht plötzlich alles ganz schnell. Michael Ballweg verlässt im Auto seiner Verteidiger das Gelände in Stuttgart-Stammheim. Das Fahrzeug bremst, er streckt seinen Daumen aus dem offenen Fenster. »Danke! Schön, dass ihr da seid«, ruft der 48-Jährige lachend. Jubel bricht aus, mehr als ein Dutzend Anhänger begrüßen den Initiator der »Querdenken«-Bewegung nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft am Dienstag. Auf ihren Plakaten und roten Luftballons prangt in weißer Schrift »Freiheit für Michael Ballweg«.

Nur unter Auflage durfte Ballweg das Gefängnis verlassen. Er muss dem Landgericht Stuttgart die Adresse von zwei Menschen mitteilen, über die er zuverlässig zu Prozessbeginn geladen werden kann. Das legte das Oberlandesgericht Stuttgart fest, über die endgültige Entlassung entschied das Landgericht Stuttgart

Der aus der Straferwartung resultierende Fluchtanreiz habe sich inzwischen reduziert, begründete ein Sprecher die Entscheidung des Senats. Der Zweck der Untersuchungshaft könne nun auch durch mildere Mittel erreicht werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte erst kürzlich wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche Anklage gegen Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart erhoben. Ihm wird laut Anklage vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von mehreren tausend Personen finanzielle Zuwendungen für die Organisation »Querdenken 711« im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben zu haben. Er soll die Spender über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Außerdem darüber, dass er an der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von »Querdenken 711« durch das Finanzamt in Form eines Vereins oder einer Stiftung arbeite. Es geht laut seinem Anwalt um versuchten Betrug in 9450 Fällen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500 000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien.

Ballweg wird außerdem Geldwäsche vorgeworfen. Er soll die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Vier weitere Vorwürfe der Geldwäsche wurden eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft vor Kurzem mitteilte. Nun muss das Landgericht Stuttgart über die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheiden.

Mit Blick auf das Verfahren sagte Ballweg bei "Achtung,Reichelt!": "Sollte Anklage erhoben werden, blicke ich
zuversichtlich auf den Prozessbeginn. Jetzt kann ich mich endlich
wieder selbst verteidigen.» Ferner sagte er: «Ich gehe davon aus,
dass ich freigesprochen werde. Denn ich habe nichts gemacht."

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen und die Entlassung des 48-Jährigen aus der Untersuchungshaft gefordert. Dort saß Ballweg seit Ende Juni 2022. Über die Zulassung der Anklage hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts noch nicht entschieden.

Die »Querdenken«-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

Mitteilung zur Anklage

JVA Stuttgart

© dpa-infocom, dpa:230404-99-206339/7