Geklagt hatten ein Arbeitgeber und ein selbstständiger Versicherungsmakler, beide wollten vom Land mehrere Hundert Euro Verdienstausfall haben, die durch mehrtägige Quarantäne-Maßnahmen im Oktober und November 2021 entstanden waren. Das Land lehnte dies ab und verwies darauf, dass die Absonderung durch eine Impfung hätte vermieden werden können.
Der VGH urteilte nun, dass trotzdem ein Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall bestehe. Als Grund nannte das Gericht, dass die zum damaligen Zeitpunkt zugelassenen Impfstoffe nur zu etwa 70 Prozent vor einer Infektion schützen. Um die Übernahme von Verdienstausfall ausschließen zu können, brauche es dagegen einen Wirksamkeitsgrad von 90 Prozent und mehr, so das Gericht.
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