In einem beschleunigten Verfahren wegen der nicht angemeldeten Versammlung war der Mann zunächst am 21. Februar nicht vor dem Amtsgericht erschienen. Er meldete sich am selben Tag per Brief und gab an, erkrankt zu sein. Richterin Kristina Selig verhängte einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 30 000 Euro. Dagegen legte der Angeklagte Einspruch ein.
Die Staatsanwaltschaft Hechingen hatte wegen des Aufzugs am 13. Februar ein beschleunigtes Verfahren in die Wege geleitet. Laut Polizei hatten rund 60 Demonstranten versucht, zum Wohnhaus Kretschmanns vorzudringen. Das Landratsamt Sigmaringen hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs verbietet.
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