Im Prozess gegen einen Landwirt aus dem Glottertal wegen eines veränderten Bachlaufs und gefährdeter Steinkrebse soll am Montag ein Zeuge der Fischereiaufsicht vernommen werden. Zudem sollte die Polizei bis zur Verhandlung (8.30 Uhr) aktuelle Fotos von der beanstandeten Stelle machen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Freiburg mitgeteilt hatte. Diese sollen bei der Beurteilung helfen, ob die Veränderungen am Bachverlauf rückgängig gemacht werden können. Der 62-Jährige hatte zum Prozessauftakt vor anderthalb Wochen zu den Vorwürfen geschwiegen.
Der Mann soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Jahr 2020 im Glottertal (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) ohne Genehmigung auf seinem Grundstück eine Umleitung für das dort fließende Kandelbächle gebaut haben. Er habe das Bachbett auf rund 20 Metern zugeschüttet. Trotz Aufforderung durch die Behörden habe er den ursprünglichen Zustand nicht wiederhergestellt.
Durch den Umbau soll sich die Eigenschaft des Gewässers verschlechtert haben, erläuterte die Anklagebehörde. Sie hat den Landwirt wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz, vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und vorsätzlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete angeklagt.
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