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Prozess um Staufen-Missbrauchsfall: Sicherheitsverwahrung

Landgericht Freiburg
Trennwände stehen zwischen den Plätzen der Richter im Saal IV des Landgerichts Freiburg. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Archiv
Trennwände stehen zwischen den Plätzen der Richter im Saal IV des Landgerichts Freiburg. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Archiv

FREIBURG. In einem neuerlichen Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg ist gegen den Angeklagten doch noch Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Das entschied der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau am Freiburger Landgericht am Dienstag.

Der Spanier war bereits 2018 wegen schwerer Vergewaltigung des zur Tatzeit neunjährigen Jungen, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungsverwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgerichtshof, dass über die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erneut entschieden werden muss.

Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme: Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekanntgeworden und hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen. Der Spanier hatte seine Taten gestanden. Es gab acht Urteile in dem Fall. (dpa)