Der Schwarzarbeit-Prozess gegen den früheren Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Landtag, Bernd Gögel, am Amtsgericht Pforzheim ist bis auf weiteres ausgesetzt worden. Es seien Nachermittlungen zur Schadenshöhe nötig, erläuterte Richter Andreas Steiner. Die derzeitige Berechnung weise potenzielle Mängel auf.
Weil solche Nachermittlungen Zeit brauchten, habe das Verfahren ausgesetzt werden müssen, anstatt mit kurzen Terminen und Unterbrechungen zu arbeiten, erklärte Steiner am Dienstag. Wann weiterverhandelt wird, stand zunächst nicht fest.
In dem Verfahren ging es bislang um Sozialabgaben von mehr als 24 000 Euro, die Gögel in den Jahren 2016 und 2017 in elf Fällen nicht ordnungsgemäß für Aushilfen in seinem Unternehmen abgeführt haben soll und die somit der Renten- und Krankenversicherung entgingen.
Die sogenannten Entladehilfen - Menschen, die beim Abladen von Waren halfen und dafür ein »Trinkgeld« bekommen haben sollen - hatte er den Vorwürfen zufolge nicht angemeldet. Entsprechende Forderungen habe er mittlerweile aber beglichen, sagte Gögel nach dem ersten Verhandlungstag Ende April. Vor Gericht hatte er geschwiegen.
Ende vergangenen Jahres hatte Gögel einen vom Amtsgericht Pforzheim verhängten Strafbefehl dazu nicht akzeptiert. Er hätte eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 195 Euro, insgesamt 27 300 Euro, zahlen müssen. Damit wäre der 68-Jährige vorbestraft gewesen. Er legte Einspruch ein, daher wird jetzt verhandelt.
Der AfD-Politiker war von 2003 an selbstständiger Speditionskaufmann und Geschäftsführer in Sulz am Neckar (Landkreis Rottweil); später verlegte er den Sitz seiner Firma nach Tiefenbronn (Enzkreis). Zum Ende des Jahres 2017 löste er seine Spedition auf.
Wegen der Vorwürfe trat Gögel Ende 2022 nach fünf Jahren vom Vorsitz der AfD-Fraktion zurück. Sein Nachfolger ist Anton Baron. Seither ist Gögel einfacher Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Enz.
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