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Prozess um »Gruppe S.«: Bundesanwaltschaft erhebt Vorwürfe

Kurz vor dem Abschluss des Mammutprozesses gegen die »Gruppe S.« ist die Bundesanwaltschaft von der rechtsextremistischen Gesinnung der Angeklagten absolut überzeugt. Mitglieder der Gruppe hätten die Übernahme der Bundesrepublik Deutschland durch Flüchtlinge gefürchtet und dagegen in den Kampf ziehen wollen, teilte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft am Donnerstag vor Gericht mit.

Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch/DPA
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts.
Foto: Friso Gentsch/DPA

Das streng gesicherte Verfahren mit einem Dutzend Angeklagten läuft seit mehr als 160 Verhandlungstagen am Oberlandesgericht Stuttgart und wurde aufgrund des Umfangs und der Corona-Pandemie in die Länge gezogen. Den Männern wird vorgeworfen, eine Terrorzelle gegründet zu haben. Sie wollten demnach mit Anschlägen gegen Moscheen einen Bürgerkrieg in Deutschland provozieren. Ein Verteidiger hingegen nannte die Gruppe eine »Ansammlung Sprüche klopfender Wichtigtuer«. Die Mehrheit der Angeklagten befindet sich zwischenzeitlich nicht mehr in U-Haft.

Der mutmaßliche Rädelsführer der Gruppe, Werner S., der aus dem Raum Augsburg stammt, sei die treibende Kraft gewesen, hieß es von der Bundesanwaltschaft am Donnerstag. Er habe die Ziele der Gruppe formuliert, nach Kämpfern gesucht und sich um Bewaffnung gekümmert.

Der Richter bestätigte am Donnerstag den Tod eines Angeklagten. Der 42-jährige Mann verstarb demnach vergangene Woche aus ungeklärter Ursache.

Mitteilung der Polizei zum Angriff

Landgericht Stuttgart

© dpa-infocom, dpa:231005-99-451862/2