Rottweil. Wegen dreifachen Mordes am Tag der Einschulung seines Sohnes muss sich ein 41-Jähriger seit Freitag vorm Landgericht Rottweil verantworten. Er soll das sechs Jahre alte Kind bei einer privaten Feier in Villingendorf (Kreis Rottweil) erschossen haben, ebenso wie den neuen Freund seiner Ex-Partnerin und dessen Cousine. »Ich mache im Moment keine Angaben«, sagte er zum Prozessauftakt am Freitag. Er wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt und hatte sein Gesicht mit einem Kleidungsstück verdeckt (Az.: 1 Ks 10 Js 10802/17).
Der Angeklagte soll am 14. September 2017 am Abend mit einem Gewehr seinen sechsjährigen Sohn, den neuen Freund seiner Ex-Partnerin sowie dessen Cousine erschossen haben. Er habe es nicht akzeptiert, dass sich die Mutter des gemeinsamen Kindes im Februar 2017 von ihm getrennt hatte. Nach fünftägiger Flucht wurde der Mann gefasst.
Er soll den Sohn aus nächster Nähe erschossen haben. Der Mann sei durch eine angelehnte Terrassentür in das Haus eingedrungen und habe im Wohnzimmer dreimal auf den Jungen geschossen. Das geht aus der Anklage hervor, die der Staatsanwalt am Freitag am Landgericht Rottweil verlas. »Er wusste, dass er ihn töten würde - und darauf kam es ihm an«, sagte der Staatsanwalt.
Zuvor soll er auf den neuen Freund seiner Ex-Partnerin und dessen Cousine geschossen haben. Neben dem Gewehr, dass er sich laut Anklage in Kroatien besorgt hatte, hatte er demnach auch eine Tasche mit Kabelbinder, Klebeband und eine Flasche mit Benzin dabei. Laut Staatsanwaltschaft handelte er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Deshalb lautet die Anklage auf Mord.
Vorausgegangen war, dass sich die Frau im Februar 2017 von ihm getrennt und später ein Kontaktverbot erwirkt hatte. Laut Anklage wollte der Mann seine Ex-Partnerin bestrafen, weil er wegen der Trennung wütend war. Er wollte demnach den Sohn und die Angehörigen der Frau töten. Sie sollte am Leben bleiben, um an dem Verlust zu leiden.
Im Prozess treten neun Angehörige der Opfer als Nebenkläger auf - unter anderem die Ex-Partnerin des Angeklagten. »Wir haben es mit einem Tatgeschehen zu tun, das fassungslos macht«, hatte Verteidiger Bernhard Mussgnug vorab gesagt. Die Psychologie des Falls sei schwierig. Möglicherweise werde er nach einigen Verhandlungstagen eine Erklärung für seinen Mandanten abgeben - wenn sich der Prozess »versachlicht« habe.
Der Prozess lief unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen ab. Im Saal waren für Besucher keine Gegenstände erlaubt, die beispielsweise geworfen werden könnten. Etliche Kräfte sicherten den Ablauf. Im Prozess wird auch ein psychiatrischer Gutachter gehört. Bei dem Angeklagten gibt es nach Angaben des Verteidigers Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen - »ob die zu einer Schuldminderung führen, bleibt abzuwarten«.
Laut Gericht sollen 92 Zeugen aussagen, für den ersten Verhandlungstag die Polizisten, die als erste am Tatort waren. Das Landgericht Rottweil hat 18 Verhandlungstage bis 26. Juni angesetzt. (dpa)