Die Deutsche soll am Abend des 17. Januars ihr Bett in dem sozialpsychiatrischen Pflegeheim angezündet haben. Mit dem Feuer soll sie versucht haben, sich das Leben zu nehmen.
Die Staatsanwaltschaft geht wegen einer psychischen Erkrankung der Frau von einer Schuldunfähigkeit aus. Im Rahmen eines Sicherungsverfahrens beantragte die Anklagebehörde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Verfahren soll am 28. September beginnen. Bis Mitte Oktober sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.
Bei dem Brand in dem Fachpflegeheim waren eine 53 Jahre alte Mitbewohnerin und zwei Mitbewohner im Alter von 73 und 88 Jahren getötet worden. Die Beschuldigte war schwer verletzt worden.
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