Der Streit zwischen georgischen Erntehelfern und einem Obstbauer in der Bodenseeregion geht weiter. Das Arbeitsgericht in Ravensburg traf am Freitag keine endgültige Entscheidung in der Auseinandersetzung um Lohnzahlungen. Stattdessen vertagte die Vorsitzende Richterin Carolin Hopf die Verhandlung auf den 10. Juni. An diesem Tag sollen Zeugen vernommen werden.
Geklagt haben 18 Arbeiter, die im Mai 2021 auf dem Obsthof zum Arbeiten ankamen. Im Wesentlichen streitet man sich darum, inwieweit die Arbeitnehmer morgens zur Arbeit erschienen sind - und ob sie wie vereinbart acht Stunden am Tag eingesetzt wurden. Vertraglich war der Mindestlohn vereinbart.
Der Obstbauer wollte am Freitag keinen Vergleich des Gerichts annehmen. Stattdessen schlug er vor, 500 Euro für die Ukraine zu spenden. Den Erntehelfern wolle er nichts bezahlen, sagte er. Das Gericht hatte im Vergleich vorgeschlagen, dass der Obstbauer jedem Erntehelfer 750 Euro zahlt.
Einen Vorstoß von der Anwältin der Erntehelfer lehnte der Obstbauer ebenfalls ab. Sabina-Agathe Häußler von der DGB-Rechtschutz GmbH schlug vor, zunächst ein Musterverfahren zu führen und die restlichen bis zu einer Entscheidung ruhen zu lassen.
Die 18 Erntehelfer, die nun vor dem Gericht klagen, waren Teil einer Gruppe von 24 Arbeitern aus Georgien, die im Folge eines neuen Abkommens nach Deutschland gekommen war. Kurz nach ihrer Ankunft hatten sich die Erntehelfer über unhaltbare Zustände bei ihrer Unterkunft auf dem Hof in der Bodenseeregion beschwert.
Nach einer Kontrolle bestätigte das Landratsamt des Bodenseekreises, dass dort unter anderem die Toiletten teils kaputt und nicht nach Geschlechtern getrennt waren. Zudem seien demnach einige Möbel in der Küche so verschlissen gewesen, dass deren Oberflächen nicht mehr hygienisch gereinigt werden konnten. Der Inhaber sagte damals auf Nachfrage, die Probleme seien »sofort behoben« worden.
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