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Prozess gegen mutmaßliche »Blood & Honour«-Funktionäre

Fünf Jahre lang lief hier der NSU-Prozess - nun stehen im selben Saal mehrere mutmaßliche Funktionäre und Mitglieder von »Blood & Honour« vor Gericht. Das Verfahren könnte aber schneller gehen als gedacht.

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid

Sie sollen das verbotene Neonazi-Netzwerks »Blood & Honour« fortgeführt, rechtsextreme Musik-CDs verbreitet, sogar selbst produziert haben - oder Artikel mit verbotenen Nazi-Symbolen verkauft haben: Vor dem Landgericht München I müssen sich seit Montag mehrere mutmaßliche Funktionäre und Mitglieder der im Jahr 2000 verbotenen Organisation verantworten. Der Prozess, für den zunächst bis zu 46 Prozesstage angesetzt worden waren, könnte allerdings schneller zu Ende gehen als geplant: Mindestens einige Angeklagte streben eine Verständigung an. Das machten deren Verteidiger am ersten Prozesstag am Montag unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift deutlich.

Bis zum nächsten Prozesstag am 7. Juli will die Generalstaatsanwaltschaft nun abstecken, welche Strafrahmen für sie für die jeweiligen Angeklagten denkbar wären, dann will das Gericht sich dazu äußern. Die Hauptangeklagten müssen nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier mit Freiheitsstrafen rechnen, die aber voraussichtlich zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Alle anderen könnten demnach wohl mit Geldstrafen davonkommen.

Unter den insgesamt zehn Angeklagten befinden sich laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München der mutmaßliche »Divisionschef Deutschland« und drei »Sektionschefs« aus Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Die Männer sollen die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation »Blood & Honour« fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet haben.

Angeklagt sind die zehn Männer insbesondere wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, einige auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung oder wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Einer der Männer ist wegen Unterstützung der »Blood & Honour«-Fortführung angeklagt. Das Verfahren gegen einen weiteren, elften Angeklagten war vor Prozessbeginn gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

In längeren Diskussionen mit Oberstaatsanwalt Laubmeier versuchten am Montag nun mehrere Verteidiger zu klären, zu welchen Bedingungen eine Verständigung möglich sein könnte. »So langsam komme ich mir wie ein Notar vor, der nachher absegnen soll, was da unten geredet wird«, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann dazu irgendwann.

Festgelegt ist das mögliche Verfahren in der Strafprozessordnung: Bei einer Verständigung einigen sich die Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereit erklärt. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der sogenannte »Deal« kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Dies spart der Justiz und allen anderen Beteiligten Zeit.

Im Dezember 2018 hatten Ermittler bei einer groß angelegten Polizeiaktion in fünf Bundesländern Wohnungen und Häuser durchsucht. Mehrere der jetzt Angeklagten saßen einige Zeit in Untersuchungshaft, bis die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt oder aufgehoben wurden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte damals mitgeteilt, dass man den Rechtsextremisten vor allem durch Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz auf die Schliche gekommen sei.

Das Verfahren begann im selben Gerichtssaal, den dem fünf Jahre lang die Verbrechen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« verhandelt worden waren. Am Ende des sogenannten NSU-Prozesses wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.

© dpa-infocom, dpa:220619-99-721983/6