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Prozess gegen Geiselnehmer startet wohl kommenden Februar

Im März nimmt ein Mann in einer Apotheke Geiseln, bedroht sie und fordert Lösegeld. Die Geiselnahme endet unblutig. Im kommenden Jahr wird dem 21-Jährigen der Prozess gemacht. Er ist kein unbeschriebenes Blatt.

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/DPA
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Foto: Hendrik Schmidt/DPA

Der Prozess um die spektakuläre Geiselnahme in einer Karlsruher Apotheke beginnt voraussichtlich im Februar kommenden Jahres. Angeklagt ist ein 21 Jahre alter Mann, dem erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit Geiselnahme und Freiheitsberaubung sowie versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung vorgeworfen wird. Die genauen Prozesstermine müssten noch mit den Verfahrensbeteiligten abgesprochen werden, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Mann hatte im März in der Apotheke in der Innenstadt drei Menschen mit einer Schreckschusswaffe bedroht und als Geiseln genommen. Weitere Personen hatten sich im hinteren Bereich der Apotheke verstecken können. Unter anderem hatte der 21-Jährige sieben Millionen Euro Lösegeld gefordert. Schließlich stürmte die Polizei das Ladengebäude und befreite die Geiseln unverletzt. Ende Juli hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den vorbestraften Beschuldigten erhoben.

Er sitzt derzeit wegen eines schon vor der Geiselnahme begangenen Raubdelikts erneut im Gefängnis. Einen Teil davon hatte er schon abgesessen; die Reststrafe war dann zur Bewährung ausgesetzt worden. Diese sogenannte Reststrafenaussetzung wurde nach Worten des Gerichtssprechers inzwischen widerrufen.

Da der Mann zur Tatzeit 20 war, gilt er als Heranwachsender. Der Prozess wird daher vor der Jugendkammer verhandelt. Ob der Angeklagte dann nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, hängt aber von der Einschätzung des Gerichts ab.

© dpa-infocom, dpa:231108-99-864280/2