Der als Cum-Ex-Aufklärer in Deutschland gefeierte Anwalt Eckart Seith steht im Dezember in der Schweiz erneut vor Gericht. Es geht um die Fortsetzung eines Berufungsverfahrens, nachdem Seith 2019 zunächst vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen worden war.
Nach Angaben des Gerichts findet die Verhandlung vor dem Obergericht in Zürich am 9. Dezember statt. Dafür wurde ein Tag reserviert. Wann das Urteil fällt, war noch offen.
Seith erwirkte in Deutschland Schuldspruch
Seith aus Baden-Württemberg wird in der Schweiz wegen Wirtschaftsspionage verfolgt, weil er sich interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin besorgt und an deutsche Ermittler weitergegeben hatte. Damit erwirkte er in Deutschland einen Schuldspruch gegen die Bank, wurde in der Schweiz aber angeklagt.
Mandant von Seith war der Drogeriekettenbesitzer Erwin Müller, der sich durch die Bank schlecht beraten sah und bei den Cum-Ex-Geschäften viel Geld verlor.
Durch ein Verwirrspiel mit hin- und hergeschobenen Aktien war dem deutschen Staat durch die dubiosen Cum-Ex-Geschäfte ein Milliarden-Schaden entstanden. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass sich Aktienhändler, Investoren und Banken mit Cum-Ex-Geschäften strafbar gemacht haben.
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