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Prozess: Einbrecher soll auf schlafendes Mädchen in Stuttgart eingestochen haben

Ein Einbrecher steigt in eine Wohnung ein, rafft Diebesgut zusammen, stößt aber auf ein schlafendes Mädchen. Laut Staatsanwaltschaft soll er ein Messer gezogen haben, um seine Tat zu verschleiern.

Landgericht Stuttgart
Ein mutmaßlicher Einbrecher soll nach Überzeugung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei einem Einbruch ein schlafendes Mädchen attackiert und schwer verletzt haben. (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/DPA
Ein mutmaßlicher Einbrecher soll nach Überzeugung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei einem Einbruch ein schlafendes Mädchen attackiert und schwer verletzt haben. (Symbolbild)
Foto: Marijan Murat/DPA

STUTTGART. Ein Einbrecher soll bei einem Beutezug in Stuttgart eine 15-Jährige in den eigenen vier Wänden aus dem Schlaf gerissen, attackiert und mit einem Messer schwer verletzt haben. Der mutmaßliche Täter, ein 24 Jahre alter Mann, sitzt in den kommenden Wochen auf der Anklagebank im Stuttgarter Landgericht. Er ist angeklagt unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchten Raubes mit Todesfolge.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft reicht eine normale Haftstrafe nicht aus. Der Deutsche sei wegen seines langen Vorstrafenregisters eine Gefahr für die Allgemeinheit, sagte der Anklagevertreter beim Prozessauftakt. Er strebt die Unterbringung des Mannes ins Sicherungsgewahrsam an. Der Angeklagte will sich weder zur Person noch zu den Vorwürfen äußern.

Staatsanwaltschaft: Mann wollte Einbruch verdecken

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der wohnsitzlose Mann in einer Nacht im vergangenen August in das Haus im Stuttgarter Stadtteil Kaltental eingestiegen ist. Dort stahl er laut Anklageschrift zunächst Handtaschen und Wertgegenstände aus einer anderen Wohnung, bevor er bei der Familie des Mädchens einstieg. Er raffte unter anderem zwei Uhren, eine Halbkette und Tausende Euro Bargeld zusammen, bevor er auf das schlafende Mädchen stieß, sagte der Staatsanwalt. 

Der Mann habe mit einem Messer achtmal zugestochen, um seinen Einbruch zu verdecken. Laut Staatsanwaltschaft ließ er erst vom Opfer ab, als sich die 15-Jährige mit Tritten wehrte und nach dem Hund rief. (dpa)