In der Vergangenheit sei es im Bereich Hafenstraße immer wieder zu Straftaten und gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Dabei seien anderem Prostituierte verletzt worden. Seit dem Verbot im September habe sich die Lage beruhigt. Man gehe jedoch davon aus, dass keine dauerhafte Besserung der Situation eingetreten sei, da die Beteiligten in die Wohnungsprostitution ausgewichen seien und mutmaßlich darauf warteten, nach Ablauf des Verbots der Straßenprostitution diese wiederaufzunehmen, hieß es in einer Mitteilung.
Grundlage für das Verbot ist das Prostitutionsschutzgesetz. Wer sich nicht an das Verbot hält, dem droht ein Zwangsgeld von 500 Euro und im Wiederholungsfall von 1000 Euro. Zudem kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
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