Aus Sicht von Pro Familia sollte es im Südwesten in jedem Landkreis möglich sein, Schwangerschaften durch Medikamente oder eine Operation in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft abzubrechen. Dies allerdings sei im vergangenen November in 11 der 44 baden-württembergischen Landkreise nicht der Fall gewesen, sagte die Landesgeschäftsführerin des Beratungsstellen-Verbunds, Gudrun Christ. In Ravensburg werde diese Möglichkeit den Frauen ebenso verwehrt wie in den Landkreisen Biberach und Heidenheim, im Main-Tauber-Kreis und im Hohenlohekreis. »Da sieht es nach unseren Erhebungen auch schlecht aus«, sagte Christ.
Nach einer aktuellen Studie steht Baden-Württemberg auch im bundesweiten Vergleich beim Angebot für Schwangerschaftsabbrüche schlecht da. »In 85 von 400 Landkreisen werden nicht die Kriterien für eine angemessene Erreichbarkeit erfüllt«, schrieb der Forschungsverbund ELSA im April über die Lage in Deutschland. Von den 85 Landkreisen liegen demnach acht in Baden-Württemberg. Ähnlich schwierig sieht es demnach in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen aus - Bayern steht noch deutlich schlechter da. Zum Forschungsverbund gehören unter anderem die Universität Ulm sowie das Sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen Freiburg. Als angemessene Erreichbarkeit definieren die Forscher 40 Minuten Fahrtzeit mit dem Auto.
Frauen werden in ihrer Stresssituation durch lange Fahrten aus Sicht von Christ zusätzlich belastet. Schwangerschaftsabbrüche seien immer noch ein Tabu. »Für viele ist es ja schon so, dass sie da nicht so sehr drüber sprechen, dass sie einen Abbruch haben«, sagte Christ. Mehr als die Hälfte der Frauen habe auch schon Kinder. »Das heißt, das muss alles auch organisiert werden. Die Kinder müssen dann da untergebracht sein und dann muss man möglicherweise ein Auto organisieren, weil es mit Öffentlichen schwierig ist.«
In Baden-Württemberg wurden 2023 nach Angaben des Statistischen Landesamtes insgesamt 10 531 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen - 9923 davon nach der Beratungsregelung im ersten Trimester. Nach der Regelung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.
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