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Privathaushalte können Härtefallhilfen für Heizöl beantragen

Wer zu Hause mit Energieträgern wie Öl oder Holzpellets heizt, kann in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai Geld vom Staat für das vergangene Jahr beantragen. Die Anträge für die Härtefallhilfen laufen vor allem über ein Online-Portal, teilte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am Dienstag in Stuttgart mit. »Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen die Hilfen möglichst unkompliziert beantragen können«, sagte Energieministerin Thekla Walker (Grüne) einer Mitteilung zufolge. Man habe auf zusätzliche Bürokratie verzichtet.

Lohnlücke
Ein Mann (l) und eine Frau halten unterschiedlich viele Geldscheine und Karten in der Hand. Foto: Annette Riedl
Ein Mann (l) und eine Frau halten unterschiedlich viele Geldscheine und Karten in der Hand.
Foto: Annette Riedl

Eine Unterstützung bekommen laut Mitteilung Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen und 2022 mindestens doppelt so viel dafür ausgeben mussten wie im Vorjahr. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen. Über einen Online-Rechner können Bürgerinnen und Bürger bereits vorab prüfen, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Der Bund stellt nach Angaben des Ministeriums maximal 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit und verteilt sie auf die Länder. Baden-Württemberg sollen demnach circa 235 Millionen Euro zustehen.

Online-Rechner für Härtefallhilfen für Privathaushalte

Informationen des Ministeriums zu Härtefallhilfen für Privathaushalte bei Öl- und Pelletheizungen

© dpa-infocom, dpa:230425-99-440732/2