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Potenz-Honig und Co.: Zoll warnt vor illegalen Lebensmitteln

Sie werden als potenzsteigernde Wundermittel beworben, doch in den zumeist süßen Lebensmitteln wie Honig oder Schokolade stecken bekannte Arzneimittelwirkstoffe. Der Zoll warnt vor den Mischungen.

Zoll
Ein Zollbeamter hält eine Kelle »Halt Zoll«. Foto: Friso Gentsch/DPA
Ein Zollbeamter hält eine Kelle »Halt Zoll«.
Foto: Friso Gentsch/DPA

Der Zoll hat seit Sommer 2022 bundesweit mehr als 13 Tonnen illegale, potenzsteigernde Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Besonders oft seien honigähnliche Substanzen oder Kräuterpasten in Gläsern oder Portionsbeuteln dabei, teilte die Generalzolldirektion in Bonn am Mittwoch mit. Aber auch in Schokolade könne sich eine eventuell gesundheitsgefährdende Potenzsubstanz verstecken, die eigentlich als Arzneimittel deklariert werden müsste und in Deutschland zulassungspflichtig sei.

Erst in der vergangenen Woche war in einem Supermarkt im Raum Biberach nahe Ulm »Potenz-Honig« aus der Türkei sichergestellt worden mit dem Viagra-Wirkstoff Sildenafil. »Bereits bei regulär zugelassenen Potenzarzneimitteln sind Neben- und Wechselwirkungen bekannt und da es sich hier meist um süße Lebensmittel handelt, besteht zudem ein erhöhtes Risiko für einen unbeabsichtigten Konsum durch Kinder«, erklärte ein Sprecher der Generalzolldirektion.

Neben kleinen Sicherstellungen gebe es auch immer wieder größere Funde: Im Sommer 2022 seien im Kreis Schleswig-Flensburg rund 12,5 Tonnen als »Zuckerriegel« deklarierte Waren mit einem Verkaufswert von etwa 1,7 Millionen Euro sichergestellt werden. Im selben Sommer seien in München 1,4 Tonnen Tafeln »Zartbitterschokolade« sichergestellt worden, die sonst vielleicht laut Zoll in zumeist regionalen Supermärkten oder einem Online-Versandhandel gelandet wären.

Der Zoll rät dringend von solchen Produkten ab, die häufig eine vermeintlich natürliche Potenzsteigerung versprächen und als Wundermittel beworben würden. In den Mischungen seien die Arzneimittel in der Regel nicht ausgewiesen. Es gebe keine Mengenangaben und auch keine Überwachung. Die Einfuhr und der Vertrieb solcher »Lebensmittel«, die als Arzneimittel anzusehen seien, könne strafprozessuale Maßnahmen und Freiheitsstrafen nach sich ziehen, warnte der Zoll.

Pressemitteilung

© dpa-infocom, dpa:240228-99-157291/2