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Porsche-Betriebsräte klagen erfolgreich gegen Gehaltskürzung

Die faire und rechtlich angemessene Bezahlung von freigestellten Betriebsräten bei Porsche beschäftigt das Arbeitsgericht. Nach einem BGH-Urteil kürzte der Autobauer Gehälter, Betroffene zogen dagegen vor Gericht. Nun liegt ein Urteil vor.

Porsche
Das Logo des Automobilkonzerns Porsche ist am Porsche Zentrum Stuttgart an der Außenfassade zu sehen. Foto: Christoph Schmidt/DPA
Das Logo des Automobilkonzerns Porsche ist am Porsche Zentrum Stuttgart an der Außenfassade zu sehen.
Foto: Christoph Schmidt/DPA

Im Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten bei Porsche hat der Betriebsratschef vor Gericht gewonnen. Im Fall von Harald Buck stellte das Arbeitsgericht am Donnerstag fest, dass die Herabsetzung durch die Volkswagen-Tochter ungerechtfertigt gewesen ist. (Az.:23 Ca 3838/23). Es sei kein Verstoß gegen das Begünstigungsverbot festgestellt worden, urteilte die Richterin. Porsche müsse Buck nun das einbehaltene Geld nachzahlen und ihn wieder entsprechend einstufen. Auch vier andere Arbeitnehmervertreter waren mit ihren Klagen gegen das Vorgehen des Autobauers erfolgreich. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Buck sagte, die Entscheidung habe Signalwirkung für andere Fälle und andere Betriebsratsgremien in Baden-Württemberg. Hintergrund der Klagen war, dass die Betriebsräte prüfen lassen wollten, ob die vom Unternehmen vorgenommene Anpassung der Vergütung angesichts der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens ist.

Vor dem Hintergrund eines Strafprozesses gegen VW-Manager hatte der BGH zu Jahresbeginn die langjährige Praxis für unzulässig erklärt, die Gehälter von Betriebsräten nach deren »hypothetischer Entwicklung« zu bemessen. Aus Sorge vor dem Vorwurf der Untreue haben mehrere Großunternehmen daraufhin die Bezüge korrigiert. Auch Volkswagen hatte nach dem BGH-Urteil mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt, viele zogen dagegen erfolgreich vors Arbeitsgericht. Ein Sprecher des VW-Konzernbetriebsrats sagte, bei den Vergütungsklagen der Betriebsratsmitglieder aus der Volkswagen AG hätten die zuständigen Arbeitsgerichte bisher in 19 Fällen Entscheidungen getroffen. »18 davon, oder umgerechnet 95 Prozent, haben die Betriebsratsmitglieder gewonnen, sie haben sich also erfolgreich gegen die Entgelt-Kürzungen gewehrt.«

Das Stuttgarter Arbeitsgericht erklärte weiter, der Betriebsratschef habe den Willen zur Weiterbildung gezeigt. Die erfolgte zwar nicht in seinem erlernten Beruf, sondern im Zuge seiner Tätigkeit an der Spitze der Arbeitnehmervertretung. Der Betriebsratschef war zum Zeitpunkt der Übernahme des Mandats im Juni 2002 als Kraftfahrzeugmechaniker eingruppiert. Bei einer ersten Überprüfung durch Porsche wurde er dann nach Maßgabe eines Serviceberaters eingestuft. Anfang 2023 erfolgte laut Gericht eine Rückgruppierung als Kraftfahrzeugmechatroniker. Das führte zu erheblichen Gehaltseinbußen. Buck ist seit Mai 2022 der Chef des 41-köpfigen Gremiums.

Eine Porsche-Sprecherin sagte, dass Arbeitsgericht habe den Klagen der Betriebsräte stattgegeben. »Damit hat das Arbeitsgericht bestätigt, dass die Porsche AG die Vergütung der Betriebsräte bis zur Rechtsprechung des BGH aus dem Januar 2023 rechtmäßig festgesetzt hat.« Porsche begrüße, dass man mit den Urteilen mehr Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit gewonnen habe. Der Autobauer hat die Möglichkeit, Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einzulegen.

Arbeitsgericht Stuttgart

© dpa-infocom, dpa:231108-99-873713/5