Die hauptsächlich für Terror-Ermittlungen zuständige Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Juni wegen der »besonderen Bedeutung des Falles« übernommen. Wenige Wochen später kündigte Generalbundesanwalt Peter Frank an, dass er Fälle aus der Szene in Zukunft häufiger an sich ziehen will. Die Anhänger seien zunehmend gewaltbereit und setzten auch Schusswaffen ein. »Wir versuchen deshalb, die ganze Bandbreite unserer gesetzlichen Zuständigkeit auszuschöpfen«, sagte er bei seiner Jahrespressekonferenz im Juli.
Zu dem nun Angeklagten teilte die Bundesanwaltschaft mit, er leugne die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkenne hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten nicht an. »Aus dieser Gesinnung heraus« habe er sich der Kontrolle entzogen. Der Deutsche hatte den Angaben zufolge noch beschleunigt, obwohl der Polizist bäuchlings auf der Motorhaube lag. Als er zur Seite lenkte, war dieser schließlich auf die Straße gestürzt und hatte sich schwere Verletzungen vor allem am Kopf zugezogen. Der Mann war nach einer Verfolgungsjagd festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
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