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Polizeipräsidentin berichtet: Fassungsloser Inspekteur

Der Inspekteur der Polizei hat auf die Vorwürfe sexueller Nötigung laut Polizeipräsidentin Stefanie Hinz zunächst geschockt und fassungslos reagiert. Als sie ihn damit konfrontierte, habe er zunächst gesagt, dass die ihn beschuldigende Kommissarin das doch nicht machen könne, berichtete Hinz am Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart. Bei den schweren Vorwürfen habe er ja keine Chance, soll er gesagt haben. Der Inspekteur habe ihr in dem Gespräch aber auch berichtet, dass die damals 32 Jahre alte Polizistin eine schwierige Scheidung hinter sich habe und häufiger Kontakt zu höheren Kollegen suche. Er habe aber dann auch durchblicken lassen, dass der Kneipenabend mit der Polizistin »zu wild, zu nah« gewesen sei.

Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz
Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz. Im Prozess um sexuelle Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes soll am Dienstag die Polizeipräsidentin vor dem Landgericht Stuttgart aussagen. Foto: Bernd Weißbrod
Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz. Im Prozess um sexuelle Nötigung gegen den ranghöchsten Polizisten des Landes soll am Dienstag die Polizeipräsidentin vor dem Landgericht Stuttgart aussagen.
Foto: Bernd Weißbrod

Hinz sagte, der Inspekteur habe sie zudem gebeten, von einem Verbot der Dienstgeschäfte abzusehen, weil dann seine Karriere beendet sei. Er habe darauf gedrängt, stattdessen zunächst Urlaubstage und Überstunden nehmen zu dürfen - wegen der Außenwirkung. Man habe ihm seine Dienstwaffe abgenommen, auch um zu verhindern, dass er sich in einer Kurzschlusshandlung etwas antue.

Vor Gericht wird verhandelt, ob der ranghöchste Polizist seine Machtstellung missbraucht hat, um eine Untergebene zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen. Er soll eine Kommissarin bei einem Kneipenabend sexuell genötigt haben. Kurz vorher saßen die beiden mit Landespolizeipräsidentin Hinz bei Sekt zusammen. Die Polizistin befand sich im Auswahlverfahren für den höheren Dienst. Am Freitag ist Hinz erneut als Zeugin geladen.

Landgericht Stuttgart

© dpa-infocom, dpa:230502-99-533089/3