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Polizeigewerkschaft: Tarifeinigung muss »Richtschnur« sein

Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg hat die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst mit Bund und Kommunen als Maßstab für kommende Verhandlungen mit dem Land bezeichnet. »Das ist nicht nur ein gutes Ergebnis, sondern es ist die Richtschnur für die Tarifverhandlungen im Herbst«, teilte der Landesvorsitzende Ralf Kusterer am Sonntag mit. Dann gehe es um die Landestarife, die auch Beschäftigte bei der Polizei betreffen.

Ralf Kusterer
Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg (DPolG-BW), nimmt an einer Öffentlichkeitsveranstaltung der DPolG-BW teil. Foto: Marijan Murat
Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg (DPolG-BW), nimmt an einer Öffentlichkeitsveranstaltung der DPolG-BW teil.
Foto: Marijan Murat

Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes einigten sich am späten Samstagabend Bund, Kommunen und Gewerkschaften in Potsdam auf mehr Geld für 2,5 Millionen Beschäftigte. Die Einigung sieht unter anderem steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro in mehreren Stufen vor. 1240 Euro davon sollen bereits in diesem Juni fließen, weitere 220 Euro dann jeweils in den Monaten von Juli bis Februar 2024.

Ab März 2024 soll es dann als Lohnplus einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie anschließend 5,5 Prozent mehr geben. Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden. Die Laufzeit der Vereinbarung soll 24 Monate betragen. Die Beteiligten sprachen von einer historischen Tariferhöhung.

Der Landeschef der Gewerkschaft Verdi in Baden-Württemberg, Martin Gross, erklärte dazu am Sonntag: »Selbst die höchsten Entgeltsteigerungen im öffentlichen Dienst seit 49 Jahren reichen nicht aus, um alle Wunden zu heilen, die die Inflation geschlagen hat.« Verdi will über das Ergebnis noch eine Mitgliederbefragung bis Mitte Mai durchführen.

Verdi zu Tarifeinigung

© dpa-infocom, dpa:230423-99-417529/2