Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden den Beschuldigten Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz vorgeworfen. Solche Aufforderungen sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. »Hass und Hetze im Internet gefährden unsere Demokratie und bereiten den Nährboden für extremistische Gewalt«, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Man müsse hier klare Grenzen aufzeigen und Täter aus ihrer vermeintlichen Anonymität holen.
Strobl sagte in Stuttgart weiter, der Rechtsstaat sei schlagkräftig und gehe freilich auch in der digitalen Welt konsequent gegen Straftaten vor. Im Südwesten sind die Fallzahlen der Hasskriminalität im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um weitere 137 Fälle auf 883 Fälle angestiegen. Davon wurde annähernd die Hälfte der Delikte (421 Fälle) im Internet verübt, wie das Innenministerium in Stuttgart weiter mitteilte.
Das BKA rief gleichzeitig dazu auf, bei der Polizei Anzeige zu erstatten, sollte man im Netz auf Hasspostings stoßen oder selbst Opfer sein. In einigen Bundesländern gebe es Internetportale, über die man derartige Straftaten auch anonym anzeigen könne. Hasspostings sollten zudem bei Anbietern von sozialen Netzwerken gemeldet werden.
Innenministerium Baden-Württemberg
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