Der Inspekteur sei nach dessen Darstellung das Opfer, die Nebenklägerin hingegen die Täterin, die »vorteilssuchende Karrieristin«. »Die gezeigte Strategie des «victim blaming» ist weder originell, noch neu«, schreibt die Nebenklage. Die Behauptung, die Polizistin habe aus beruflichem Vorteil Kontakt zu höhergestellten Männern gesucht, sei »schamlos«.
Am Freitag wurden die Plädoyers in dem viel beachteten Prozess gehalten - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Opfers zu wahren. Der Nebenklageanwalt sagte, dass er kein Strafmaß gefordert habe - aber eine Verurteilung im Sinne der Anklage. Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren zunächst noch offen. Das Urteil soll am 14. Juli gesprochen werden.
Der inzwischen vom Dienst freigestellte Inspekteur der Polizei soll die klagende, zur Tatzeit 32 Jahre alte Polizistin in einer Nacht im November 2021 vor einer Kneipe in Stuttgart sexuell genötigt haben.
Termine auf der Website des Landgerichts Stuttgart
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