Einer der Gäste habe den Rauchmelder in seinem Zimmer abmontiert - »vermutlich, um «ungestört» seinem Rauchkonsum nachgehen zu können«, wie es hieß. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, gegen das Waffengesetz sowie der sogenannten Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Notfallhilfemitteln eingeleitet.
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